1.1
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschliesslich für den Online Verkauf von Von Moos Schreibgeräte, welche durch die Firma Von Moos Manufaktur AG, Kasernenplatz 2, CH-6003 Luzern, VAT Nr. ID/MWST No. 153 409.505; Email: info@vonmoospens.ch; PEC (Certified Electronic Mail) ausgeliefert worden sind.
1.2
Damit ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kommt, muss die Käuferschaft in der entsprechenden Datenbank der Käuferschaft gespeichert und die Datenbank rechtsgültig und gesetzeskonform mit all den dafür notwendigen Daten registriert sein, wie das Firmendomizil, die Lieferadresse und die Fakturierungsadresse. Darüber hinaus muss die Käuferschaft die hiermit aufgeführten Verkaufsbedingungen vorbehaltlos annehmen. Aufgrund der Registrierung hat die Käuferschaft jederzeit die Möglichkeit, die Verkaufsbedingungen, den Produktekatalog und die publizierten Preise der Von Moos Pens bei der Firma Von Moos Manufaktur AG, Kasernenplatz 2, CH-6003 Luzern einzusehen; diese behält sich ausdrücklich vor, die publizierten Produkte, die Preise und Verkaufsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder vom Netz zu nehmen.
1.3
Grundsätzlich gilt der Kaufvertrag erst als abgeschlossen, wenn die Verkäuferin, d.h. die Von Moos Manufaktur AG ihr endgültiges, nicht mehr verhandelbares Akzept auf eine Bestellung einer Käuferschaft abgegeben hat. Von Moos Manufaktur AG hat der Bestellerin innerhalb von 20 Tagen seit der schriftlichen Bestellung der Bestellerin schriftlich mitzuteilen, dass sie die Bestellung nicht (telquel) akzeptiert. Unterlässt die Von Moos Manufaktur AG diese Mitteilung gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen.
1.4
Von Moos Manufaktur AG behält sich das Recht vor, eine Bestellung nicht anzunehmen. In diesen Fällen entsteht gegenüber der Bestellerin kein Recht auf Ersatz auf entstandenen Schaden, weder auf der vertraglichen noch auf einer deliktischen Anspruchsgrundlage. Das elektronische Datenverarbeitungssystem der Von Moos Manufaktur AG garantiert eine unverzügliche Verarbeitung der Bestell sowie der Produktions- und Auslieferungsprozesse. Sollten sich unvorhergesehene Lieferengpässe ergeben, welche die Einhaltung der zugesagten Ablieferungstermine gefährden oder gar verunmöglichen, informiert Von Moos Manufaktur AG die Käuferschaft unverzüglich schriftlich per Mail über die mutmassliche Dauer der Verzögerung. Von Moos Manufaktur AG fordert die Käuferschaft auf, ihr unverzüglich mitzuteilen, ob sie gegebenenfalls vom Kaufvertrag zurücktrete. Von Moos Manufaktur AG wird alles daransetzen, dass die bestellten Produkte in jedem Fall innerhalb von 60 Tagen seit dem Bestelldatum abgeliefert werden.
1.5
Von Moos Manufaktur AG verpflichtet sich ausschliesslich zur Lieferung der im Kaufvertrag spezifizierten Produkte. Jede Änderung in der Spezifikation bedarf der schriftlichen Form und muss von der Von Moos Manufaktur AG ausdrücklich akzeptiert werden. Von Moos Manufaktur AG behält sich ausdrücklich vor, nachträglich angefragte Änderungen abzulehnen oder diese nur unter definierten, bzw. angepassten Verkaufskonditionen anzunehmen.
1.6
Jede vom rechtsgültig abgeschlossenen Kaufvertrag nachträglich von der Käuferschaft geforderte Änderung ist unter Vorbehalt von Ziff. 1.5 nichtig.
1.7
Die Auftragsbestätigung durch die Von Moos Manufaktur AG kann nicht als implizite Anerkennung von Klauseln oder Bedingungen interpretiert werden, welche im Text der Auftragsbestätigung enthalten oder erwähnt sind. Die Gültigkeit solcher Klauseln bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Von Moos Manufaktur AG.
1.8
Der Kaufvertrag unterliegt den Regeln und Bedingungen, welche integrierende Bestandteile des Kaufvertrages bilden, selbst wenn diese in der Auftragsbestätigung explizit erwähnt sind.
1.9
Von Moos Manufaktur AG ist gegenüber der Käuferschaft keinesfalls dafür verantwortlich und haftbar, wenn vertragsrelevante Informationen durch die Käuferschaft (Name, Adresse und dergleichen) dem Spediteur und Transporteur nicht korrekt mitgeteilt werden.
2.1
Die Käuferschaft verpflichtet sich, die Kaufpreiszahlung «Zug um Zug» bzw. durch ein international anerkanntes Zahlungsmittel wie PAYPAL unmittelbar mit der Übergabe des Kaufgegenstandes zu begleichen. Die Käuferschaft ist nicht berechtigt, die Zahlung aus irgendwelchen Gründen (Mängelrüge) zurückzuhalten.
3.1
Von Moos Manufaktur AG verpflichtet sich, den Kaufgegenstand transporttauglich zu verpacken und an die durch die Käuferschaft genannte Adresse zu spedieren.
3.2
Von Moos Manufaktur AG erstellt zuhanden des Spediteurs bzw. Transporteurs einen Lieferschein mit der genauen Auflistung der verpackten und zu transportierenden Produkte (Schreibgeräte, Boxen, Etuis, Hüllen etc.). Mit der Unterschrift des Transporteurs bei der Entgegennahme der versandbereiten Vertragsware bestätigt dieser, dass der Inhalt der zu versendenden Ware mit dem Lieferschein übereinstimmt.
3.3
Die Käuferschaft ist verpflichtet, unmittelbar mit der Entgegennahme der Vertragsware den Inhalt des in Empfang genommenen Speditionsgutes auf die Übereinstimmung mit dem Lieferschein zu überprüfen. Stellt die Käuferschaft Abweichungen fest oder Beschädigungen an der Ware selbst, ist diese verpflichtet, die Feststellungen auf den bei der Entgegennahme auf dem zu quittierenden Transportschein mit dem Vermerk «Annahme unter Vorbehalt» zu vermerken.
3.4
Die Käuferschaft ist verpflichtet, die Vertragsware auf die im Kaufvertrag zugesagten Eigenschaften hin zu überprüfen und festgestellte offensichtliche Mängel d.h. nicht sogenannte versteckte Mängel innerhalb von 10 Tagen seit Ablieferung der Vertragsprodukte der Von Moos Manufaktur AG schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gilt die Vertragsware als vertragskonform geliefert mit Ausnahme von versteckten Mängeln.
3.5
Schäden an der Vertragsware, welche aufgrund von force majeure entstehen, wie Naturereignisse (Brand, Erdbeben, Flutkatastrophen), Explosionen, Streiks, staatliche Sanktionen, oder andere Ereignisse, welche kaum voraussehbar sind und welche zur Unmöglichkeit der Lieferung oder zu einem Verzug der Lieferung der Vertragsware führen, stellen keinen Vertragsmangel der Lieferpflicht der Von Moos Manufaktur AG dar. Jegliche Haftung für daraus der Käuferschaft entstandenen Schaden lehnt die der Von Moos Manufaktur AG ab.
3.6
Lieferfristen bzw. Transportfristen stehen jeweils in der Zeit vom 1. August bis zum 31. August und vom 15. Dezember bis zum 6. Januar des Folgejahres still.
3.7
Der Käuferschaft steht unter keinem Titel ein Anspruch auf Verzugsschaden oder Schadenersatz im Zusammenhang mit der Spedition und dem Transport der Vertragsware zu.
4.1
Der Käuferschaft steht kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, der unter den Regeln des Schweizer Obligationenrecht abgeschlossen wurde, zu wenn an den Produkten Manipulationen durch nicht autorisierte Personen vorgenommen worden sind.
5.1
Der Kaufvertrag untersteht Schweizer Recht. Das Schweizer Obligationenrecht sieht eine Frist für die Gewährleistung von 2 Jahren vor, beginnend mit dem Zeitpunkt der Übergabe der verkauften Ware an den Käufer, sofern der Käufer den Mangel innerhalb von 30 Tagen seit der Feststellung dem Verkäufer schriftlich mitteilt und die Ware dem Verkäufer zur Behebung des gerügten Mangels zurückschickt. Der Käufer hat das Recht auf unentgeltliche Mängelbehebung oder Ersatz der mangelhaften Ware. Ist weder die Behebung des gerügten Mangels noch der Ersatz der fehlerhaften Ware möglich, steht dem Käufer das Recht auf eine Preisminderung zu; ist diese für den Käufer nicht zumutbar, kann er vom Vertrag zurücktreten und die Von Moos Manufaktur AG ist verpflichtet, der Käuferschaft den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten.
5.2
Das Recht auf Mängelbehebung fällt automatisch dahin, wenn die Käuferschaft von sich aus versucht, den Mangel zu beheben oder wenn diese einen Dritten zur Mängelbehebung beauftragt.
5.3
Das Recht auf Mängelbehebung fällt automatisch dahin, wenn die mit Mängeln behaftete Ware:
6.1
Der Käufer verzichtet hiermit auf allfällige Forderungen auf Schadenersatz im Zusammenhang mit seiner Verpflichtung zur Bezahlung des Kaufpreises.
7.1
Der Kaufvertrag untersteht Schweizer Recht, an welchem Ort auch immer dieser abgeschlossen wird und an welchen Destinatär auch immer die Ware verschickt wird.
7.2
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag ist das Handelsgericht Zürich, Schweiz.
8.1
Alle im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag verwendeten Daten unterstehen dem Schweizerischen Datenschutzgesetz. Zur Registrierung der Webseite werden ITC Instrumente und Manuale verwendet, ebenso zur Versendung von Newsletters, zum Nachfassen von abgeschlossenen Kaufverträgen, für Marketing Aktionen, etc. Ein beschränkter, klar definierter Kreis externer Personen und interner Mitarbeiter, welche mit dem Erfassen und dem Bewirtschaften der Daten beauftragt sind, haben möglicherweise Zugang zu Kundendaten. Es ist nicht auszuschliessen, dass im Zusammenhang mit marktorientierten Auswertungen, welche bisweilen auch gesetzlich eingefordert werden können, externe Beratungsfirmen von Kundendaten Kenntnisse erhalten. Die Kunden können sich jederzeit beim Datenschutzbeauftragten der Von Moos Manufaktur AG in Verbindung setzen, sich über die dort abgespeicherten persönlichen Daten erkundigen, diese gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz abändern oder/und ergänzen.
Luzern, 01.08.2019
Von Moos Manufaktur AG
Kasernenplatz 2, CH-6003 Luzern
André von Moos
+41 (41) 340 25 25
www.vonmoospens.ch
info@vonmoospens.ch